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der Staatlichen Berufsschule I Mühldorf am Inn
Schuljahr 2026/27, Stand: 01.09.2026

1. Vorbemerkung

Ziel dieser Hausordnung ist es, das Schulleben so zu gestalten, dass jederzeit ein reibungsloser und sicherer Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden kann. Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, durch verantwortungsvolles Verhalten, freiwillige Einordnung und Rücksichtnahme 
dazu beizutragen, dieses Ziel zu erreichen.

Das Schulgelände wird im Westen durch die Pilichdorfstraße begrenzt, im Süden durch den Parkplatz des Landratsamtes (Schranke) und dem Grundstück. Im Osten durch die Töginger Straße und im Norden durch die Grundstücksgrenze zum Ruperti-Gymnasium Mühldorf a. Inn. Der Bereich der Bushaltestelle ist öffentlich genutzt und gehört damit nicht zum Schulgelände.

2. Allgemeine Verhaltensregeln

2.1  Grundsätze

  • Das Grüßen ist ein Ausdruck gegenseitiger Achtung und Wertschätzung.
  • Auf eine angemessene Kleidung ist zu achten, Kappen und Mützen sind innerhalb der Klassenräume nicht gestattet.
  • Die Erziehung zu Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Mündigkeit schließt ein, Rechtsnormen zu achten, Rechte wahrzunehmen und rechtmäßig begründete Entscheidungen zu respektieren.
  • Ein sparsamer Umgang mit Energie (Heizung, Wasser, Strom) und Material ist unerlässlich.

2.2  Parken

  •  Für Kraftfahrzeuge von Schülerinnen und Schüler gibt es an der Schule keine Parkmöglichkeit. Diese können auf dem Parkplatz an der Herzog-Friedrich-Straße abgestellt werden.
  • Zweiräder können in den markierten Bereichen im 1. Untergeschoß der Tiefgarage der BS I abgestellt werden, die Markierungen sind dabei einzuhalten.
  • Die Tiefgarage darf nur zur An- und Abfahrt betreten werden.

2.3 Verhaltensregeln vor und während des Unterrichts

  • Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mit den für den Unterrichtstag notwendigen Unterlagen und Hilfsmitteln zur Schule zu kommen, dies gilt auch für Hausarbeiten.
  • Die Schülerinnen und Schüler begeben sich pünktlich zum Unterrichtsbeginn unaufgefordert und unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen.
  • Der Unterricht darf nur mit Genehmigung der Lehrkraft verlassen werden.
  • Das Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet, das Trinken von ausschließlich Mineralwasser ist erlaubt, eine Störung des Unterrichts ist dabei zu vermeiden. Flaschen sind immer in der Schultasche aufzubewahren.
  • Das Tragen, Zeigen oder Verbreiten von Kennzeichen, Symbolen, Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen mit verfassungsfeindlichem, rassistischem, diskriminierendem oder extremistischem Inhalt ist auf dem gesamten Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Symbole strafrechtlich relevant sind. Verstöße können als Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Art. 86 BayEUG geahndet werden.
  • Das Rauchen (auch E-Zigaretten, Shishas und ähnliche Verdampfergeräte) ist auf dem gesamten Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen untersagt. Der Konsum, Besitz und die Weitergabe von Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln sind ebenfalls verboten. Dies gilt unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler und unabhängig von einer möglichen strafrechtlichen Relevanz. Bei der Bushaltestelle an der Pilichdorfstraße ist das Rauchen möglich, auf Sauberkeit ist unbedingt zu achten.
  • Digitale Geräte sind in den Unterrichtsräumen unaufgefordert auszuschalten und Mobiltelefone in der „Handygarage“ abzulegen. Bei Zuwiderhandlung werden solche Geräte vorübergehend einbehalten. Eine Abholung in der Verwaltung ist zwischen 15.45 und 16.00 Uhr möglich.
  • Die digitalen Geräte und Schul-PCs dürfen von Schülerinnen und Schüler nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft bedient werden.
  • Sollte die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.

2.4  Ordnung und Sauberkeit

  • Schüllerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit sowohl in den Klassenzimmern und Werkstätten als auch auf dem gesamten Schulgelände verantwortlich.
  • Nach dem Unterricht ist das Klassenzimmer sauber zu verlassen. Jeder ist für seinen Platz verantwortlich. Der vom Klassenleiter bzw. anwesenden Lehrkräften eingeteilte Klassendienst ist diesbezüglich weisungsbefugt.
  • Jede Klasse wird mehrmals pro Schuljahr zum Ordnungsdienst eingeteilt. Die Termine sind dem Digitalen Schwarzen Brett in der Pausenhalle zu entnehmen.

3. Verhaltensregeln in den Werkstätten

  • Die Werkstätten werden nur mit der Lehrkraft oder auf deren Anweisung betreten.
  • Jacken und Schultaschen dürfen nicht mit in die Werkstätten genommen werden. Sie sind in der Umkleidekabine abzulegen.
  • Bei der Arbeit müssen feste und geschlossene Schuhe getragen werden.
  • Gutsitzende Arbeitskleidung, mit anliegenden Ärmeln ist zu tragen.
  • Haare müssen zurückgebunden bzw. mit einem Haarnetz geschützt werden.
  • Maschinen, Geräte und Werkzeuge dürfen nur nach einer ausführlichen Unterweisung (Einführung) bedient bzw. benützt werden.
  • Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich nochmals bei der Lehrkraft zu informieren, wenn die Handhabung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen nicht mehr beherrscht oder verstanden wird.
  • Die Unfallverhütungsvorschriften müssen gewissenhaft eingehalten werden. Dabei muss an jedem Arbeitsplatz Ordnung herrschen und jeglicher Unfug ist zu unterlassen.
  • Anvertraute Werkzeuge und Geräte jeglicher Art sind pfleglich zu behandeln und müssen nach dem Arbeiten ordnungsgemäß gereinigt sowie an den Aufbewahrungsort zurückgelegt werden.
  • Beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Öle, Lacke, Bohremulsionen, Reinigern, Verdünnungen usw. sind unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Behältern zu beachten.
  • Beim Umgang mit Öl, Kraftstoff usw. ist außerdem darauf zu achten, dass Fußböden und Werkbänke entsprechend abgedeckt werden. Dasselbe gilt für Anstreichübungen.
  • Wird an einem Arbeitsplatz oder einer Maschine ein sicherheitstechnischer Mangel festgestellt, muss die Arbeit sofort eingestellt werden. Die Lehrkraft ist umgehend zu verständigen.
  • Verletzungen, auch geringfügige, müssen sofort gemeldet und in das Verbandbuch eingetragen werden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Wer die Richtlinien und Anweisungen der Lehrkraft nicht befolgt und Schäden verursacht, wird zur Rechenschaft gezogen. Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung von Einrichtungen, Werkzeugen, Geräten oder Maschinen hat der Verursacher Ersatz zu leisten.

4. Pausenregelungen

  • In der Vormittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler entweder in der Pausenhalle oder im Pausenhof unmittelbar vor dem Haupteingang des Schulgebäudes auf.
  • Der Aufenthalt in Klassenzimmern, Werkstätten, Fluren oder sonstigen Bereichen der Schule ist nicht gestattet.
  • Auf Ordnung und Sauberkeit insbesondere in der Pausenhalle/Aula ist zu achten.
  • Treppen, Böden, Mülleimer, Heizkörper oder Fensterbänke sind keine Sitzgelegenheiten.
  • Fluchtwege sind stets freizuhalten.
  • Beim Verlassen des Schulgeländes während des Schultages besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nur dann, wenn das Verlassen dem Zweck der Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen (z.B. Nahrungsaufnahme) dient.
  • Den Anweisungen der Pausenaufsicht bzw. der Hausmeister ist Folge zu leisten.

5. Unterrichtsversäumnisse

Versäumter Unterrichtsstoff ist unaufgefordert nachzulernen, ebenso werden versäumte Schul- und Stegreifaufgaben bei Wiederbesuch der Berufsschule ohne erneute Ankündigung nachgeschrieben.

5.1  Entschuldigungsverfahren bei Krankheit

  • Das Fehlen am Unterrichtstag aus zwingenden Gründen oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes, d.h. bis Unterrichtsbeginn online, telefonisch oder per E-Mail zu verständigen.
  • Bei einer Erkrankung ist ab dem ersten Versäumnistag das Original des ärztlichen Attests innerhalb von zehn Tagen vorzulegen. Wird es nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Nicht erbrachte Leistungsnachweise werden mit der Note 6 bewertet.
  • Ein ärztliches Attest kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die die Ärztin oder der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.
  • Die Formulare zur Befreiung des Unterrichts sind auf der Homepage unter Downloads gelistet und sind unverzüglich unterschrieben bei der Schule abzugeben.
  • Die Schule ist verpflichtet, unentschuldigte Versäumnisse an das Landratsamt zu melden.

5.2  Beurlaubung vom Unterricht

  • Die Formulare zur Befreiung des Unterrichts sind auf der Homepage unter Downloads gelistet und unverzüglich, aber mindestens eine Woche vor der beabsichtigten Beurlaubung über den Klassenleiter bei der Schule einzureichen. Dabei ist zu beachten:
    • Bei minderjährigen Auszubildenden muss der Antrag von Erziehungsberechtigten und vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet werden.
    • Bei volljährigen Auszubildenden muss der Antrag von Auszubildenden und vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet werden.
    • Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ohne Ausbildungsverhältnis muss der Antrag vom Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
    • Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ohne Ausbildungsverhältnis muss der Antrag von der Antragstellerin oder des Antragstellers unterzeichnet werden.
  • Führerscheinprüfungen, planbare Arzttermine usw. sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

6. Meldepflichten, Haftung und Versicherungsschutz

  • Mängel an Geräten oder Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden.
  • Für Beschädigungen oder Verlust von persönlichem Eigentum in der Schule kann keine Haftung übernommen werden.
  • Schülerunfälle innerhalb und außerhalb der Unterrichtszeit, auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
  • Wer Schäden verursacht, hat für diese aufzukommen. Die Unfallversicherung der Schule bezieht sich nur auf Personenschäden.

7. Kontaktdaten und Ansprechpartner

Alle wichtigen Informationen sind auf unserer Homepage www.bs1-mue.de bereitgestellt.

7.1 Kontaktdaten:

Staatliche Berufsschule I Mühldorf a. Inn
Pilichdorfstraße 4, 84453 Mühldorf a. Inn
Telefon: 08631 373-0 Telefax: 08631 373 - 4900
E-Mail: verwaltung@bs1-mue.de
Internet: https://www.bs1-mue.de

7.2 Ansprechpartner:

Schulleitung

Schulleiter

Thorsten Kögler, OStD

Ständiger Vertreter des Schulleiters

Michael Haase, StD

Mitarbeiter in der Schulleitung

Richard Killermann, StD

 
Fachbereichsleitungen
Agrarwirtschaft Ursula Gründl, OStRin
Iris Stadler, OStRin 
Berufsvorbereitung Eva Sewald-Kreiner, OStRin 
Farb-/Holztechnik Michael Präpasser, StD 
Hans Emberger, FOL 
Metalltechnik  Wolfgang Schweiger, StD 
PKW Manfred Hölzlwimmer, StD 
LDM / NFZ Marc Luther, OStR 
Thomas Breintner, StR
 
Sekretariat

Tatjana Burghart, VAe
Franziska Hagn, VAe
Claudia Gallemann, VAe
Claudia Herzog, VAe

Öffnungszeiten:
täglich von
07:30 - 12:15 Uhr
Montag - Dienstag - Donnerstag
13:00 - 15:30 Uhr

 
Schulberatung

Beratungslehrerin
Eva-Maria Sewald-Kreiner, OStRin

Schulpsychologin
Monika Schluck, OStRin

Verbindungslehrer
Claus Geiger, FOL

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Peggy Tóth